VERZEICHNIS

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
  3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – EIGENTUMSVORBEHALT
  4. LIEFERBEDINGUNGEN
  5. VERPACKUNG
  6. PRÜFUNGSPFLICHT UND ANNAHME DER PRODUKTE
  7. EINSICHTSRECHT
  8. DOKUMENTATION UND ZERTIFIKATE
  9. GARANTIEBEDINGUNGEN
  10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
  11. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
  12. GELTENDES RECHT
  13. INFORMATIONEN AN KUNDEN, LIEFERANTEN UND BERATER ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (die “allgemeine Verkaufsbedingungen”) sind ein integraler Bestandteil der abgeschlossenen Verträge zwischen Gemmo Group s.r.l. und dem Käufer für die Lieferung der Produkte von Gemmo Group s.r.l. (die “Produkte”).
  2. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen Gemmo Group s.r.l. und dem Käufer abgeschlossenen Geschäfte, ohne eine bestimmte Zustimmung, da ihre Hinweise, dem Angebot beigefügt und auf der Website www.gemmogroup.it verfügbar, ausreicht.
  3. Jede andere Bedingung gilt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
  4. Gemmo Group s.r.l. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Verkaufsbedingungen vorzunehmen, indem diese den Angeboten oder jeglicher Schreiben an den Käufer beigefügt werden.
  1. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN

  1. Die Angebote von Gemmo Group s.r.l. haben eine Gültigkeit von 30 (dreißig) Tagen, hinsichtlich angegebenen Mengen und Preisen. Die Lieferbedingungen werden nicht bindend betrachtet, da diese vom Eingang der Bestellung und den Produktionslasten abhängen. Z.B.: Wenn das Angebot heute erstellt wird und der Auftrag nach 25 Tagen empfangen wird, hängt der Lieferzeit von den Produktionslasten zu diesem Zeitpunkt ab und so wird die Liefertermin in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. (Siehe Buchstabe c).
  2. Gemmo Group s.r.l. produziert nach eigenen Entwürfen und Betriebsanleitungen, daher werden keine technischen Spezifikationen oder Fertigungsanforderungen des Käufers berücksichtigt. Jegliche Zeichnungen, die vom Kunden gesedet werden, werden auf die Zeichnungen von Gemmo Group s.r.l. reproduziert, daher erfolgt für die Konstruktion bestimmter Details der normale Produktionsprozess von Gemmo Group s.r.l.
  3. Gemmo Group s.r.l. wird die durch den Käufererhaltenen Bestellungen zur Bestätigung oder Annahme nicht unterzeichnen.Nach den eingegangenen Aufträgen folgt (in der Regel innerhalb von achtTagen) eine Auftragsbestätigung von Gemmo Group s.r.l. (komplett mit allen Vertragselementen, die durch den Austausch des in Buchstabe a genannten Angebots vereinbart wurden), die der Käufer INNERHALB VON ACHT TAGEN, per Fax oder E-Mail, mit Stempel und Unterschrift ALS ANNAHME zurück senden muss. Gemmo Group s.r.l. akzeptiert keine Änderungen an seinen Auftragsbestätigungen unter keinen Umständen; wenn ein Fehler auf der Auftragsbestätigung gefunden wird, muss der Käufer die Verkaufsabteilung kontaktieren. Wenn der Fehler bestätigt wird, wird eine neue Auftragsbestätigung, anstelle der Falschen, ausgestellt und an den Käufer gesendet.
  4. DER VERTRAG WIRD MIT DER ANNAHME (in der vorstehend beschriebenen Art und Weise unter Buchstaben c) DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ABGESCHLOSSEN. Gemmo Group s.r.l. akzeptiert auch telefonische Bestellungen, jedoch nur für Ersatzteile und nur nach dem Verfahren sowie den Bedingungen unter dem vorstehenden Buchstaben c.
    Gemmo Group s.r.l. behält sich das Recht vor, die Produktion oder die Auslieferung der Produkte bis zum Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung durch den Käufer aufzuheben.
  5. Änderungen der Vertragsbestimmungen müssen im Voraus schriftlich vereinbart werden. Nach der neuen Vereinbarung, muss der Käufer die aktualisierten Bestellung an Gemmo Group s.r.l. senden, auf welche anschließend die Auftragsbestätigung folgt, die als Annahme unterzeichnet werden muss, wie im vorhergehenden Abschnitt unter Buchstabe d beschrieben wurde. Andernfalls übernimmt Gemmo Group s.r.l. keine Verantwortung für eventuelle Fehler und/oder mögliche Missverständnisse.
  6. Eine frühzeitige oder verzögerte Lieferung (gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Abschnitts e) müssen mit einer Frist von mindestens 8 Arbeitswochen angefordert werden, wobei das Material auf jeden Fall innerhalb des vorgesehenen Lieferjahres abgeholt werden muss
  7. Der vereinbarte Liefertermin ist lediglich ein Richtwert und für Gemmo Group S.r.l. nicht bindend, da er durch mögliche Verzögerungen seiner Lieferanten beeinflusst werden könnte.
  1. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Preise der im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegebenen Produkte enthalten keine Mehrwertsteuer, die gemäß den in der Auftragsbestätigung und Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen ist. Alle Produktpreise der Gemmo Group s.r.l., die im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegeben sind, beinhalten nicht die Verpackungs- und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben.
  2. Alle vor der Lieferung geleisteten Anzahlungen gelten als Anzahlung zur Bestätigung. Gemmo Group S.r.l. wird daher eine einzige Rechnung ausstellen, nachdem die Ware hergestellt wurde..
  3. Die Zahlungsmethoden sind jene, die in der Auftragsbestätigung und der Rechnung angegeben sind.
  4. Die Zahlungsbedingungen gelten, ab der Bekanntmachung über die versandbereite Ware, gemäß Absatz 4 Buchstabe c.
  5. Die Zahlung des auf der Rechnung angegebenen Nettopreises hat ohne jeden Abzug zu erfolgen..
  6. Bei Zahlungsverzug und ab dem Zeitpunkt ab dem der Anspruch auf Zahlung besteht, sind Zinszahlungen im Sinne der ital. Gesetzesverordnung 231 vom 09.10.2002 fällig.
  7. Für den Fall, dass der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der Zeit und in der vereinbarten Art und Weise vornimmt oder Gegenstand einer Beschlagnahme, Proteste und/oder Konkursverfahren ist oder das gesamte oder einen Teil seines Vermögens an die Gläubiger abgibt oder mit seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium ausmacht, hat Gemmo Group s.r.l. das Recht, nach eigenem Ermessen, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder aufzuheben oder weitere Lieferungen zu stornieren und etwaige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung als sofort fällig zu erheben. Außerdem kann Gemmo Group s.r.l. in solchen Fällen eine Vorauszahlung oder eine Kautionseinlage fordern.
  8. Der Käufer ist nicht berechtigt, Entschädigungen, Abzüge oder Ermäßigungen vorzunehmen, es sei denn, sein diesbezüglicher Anspruch wurde endgültig und gerichtlich anerkannt.
  9. Gemmo Group s.r.l. teilt dem Käufer mit, dass seine Forderungen versichert sind, so dass im Falle der Nichtzahlung die Rückzahlung der Forderung von der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden kann und die entsprechenden Kosten anschließend dem Käufer in Rechnung gestellt werden können.
  10. Die verkauften Waren bleiben Eigentum von Gemmo Group s.r.l. bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der gegebenenfalls anfallenden Zinsen. Alle Risiken bezüglich eines Verlustes der Waren, aufgrund z.B. von Diebstahl, Brand oder Unfall, werden an den Käufer, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer oder der schriftlichen Anfrage an den Käufer die Ware abzuholen, übertragen.
  1. LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Für die Lieferbedingungen muss das Datum berücksichtigt werden, an dem das Material im Versandbereich der Gemmo Group s.r.l. bereit ist.
  2. Die vereinbarte Lieferfrist, die ebenfalls auf der Auftragsbestätigung angegeben wird, ist indikativ und nicht verbindlich, wie in Absatz 2 Buchstabe g. beschrieben. Aus diesem Grund hat Gemmo Group s.r.l. eine Lieferfrist von 90 Tagen zu ihren Gunsten festgelegt, innerhalb derer Gemmo Group s.r.l. keine Strafe und/oder Schadenersatz leisten muss.. Jede Verzögerung jenseits dieser Toleranz, gibt dem Käufer das Recht nach vorheriger schriftlicher Mahnung, innerhalb einer Frist von weniger als 30 Tagen, den Auftrag zu widerrufen. Im Falle eines Rücktritts, hat der Käufer das Recht die von ihm an Gemmo Group s.r.l. geleistete Vorauszahlungen erstattet zu bekommen, davon sind jegliche Entschädigungen oder andere Ansprüche auf gezahlten Vorschüsse ausgeschlossen.
  3. c. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Lieferung der Produkte im Werk von Gemmo Group s.r.l. (EXW Incoterms 2020) vorgesehen. In diesem Zusammenhang sendet Gemmo Group s.r.l. per E-Mail eine Kopie des Transportdokuments mit Angabe des Datums der Bereitstellung der Ware. Die Kosten und die Organisation des Transports gehen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden.
  4. Gemmo Group s.r.l. behält sich das Recht vor, vernünftig Teillieferungen vorzunehmen.
  5. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die nicht Gemmo Group s.r.l. zuzurechnen sind, einschließlich und ohne jegliche Einschränkung, Streiks, Aussperrungen, Bestimmungen der öffentlichen Verwaltung, aufeinanderfolgende Sperrungen der Export- oder Import-Möglichkeiten, im Hinblick auf ihre Dauer und den Umfang, befreien Gemmo Group s.r.l. von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist und jeglicher Haftung für einen Verzug oder die Nichtlieferung.
  6. Gemmo Group s.r.l. akzeptiert keine Rücksendungen von Produkten, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich vereinbart. Alle Kosten, die zu diesem Zweck anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
  1. VERPACKUNG

  1. Gemmo Group s.r.l. führt, wenn nicht anders vereinbart, die Verpackung aller Produkte mit Schrumpfschlauch-Nylon aus und, wenn es sich um palettierbare Produkte handelt, werden diese auf Paletten positioniert.
  2. Die Verpackungskosten sind in den Angeboten, in den Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegeben und sind stets zu Lasten des Käufers.
  1. PRÜFUNGSPFLICHT UND ANNAHME DER PRODUKTE

  1. Zum Zeitpunkt der Übernahme der Produkte, muss der Käufer unverzüglich: Die Menge der gelieferten Produkte, die Unversehrtheit der Verpackung und deren Konformität überprüfen und bei Mängel innerhalb von 24 Stunden das Vertriebsbüro von Gemmo Group s.r.l. kontaktieren. Verpackungsmängel, die nicht innerhalb der zugewiesenen Frist gemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
  2. Im Falle einer Beschwerde über Produktmängel muss der Käufer die folgenden Verfahren und Fristen einhalten:
    1. Die Benachrichtigung muss innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung erfolgen. Betrifft die Reklamation einen versteckten Mangel, muss diese innerhalb von acht Tagen nach seiner Entdeckung geltend gemacht werden;
    2. Die detaillierte Mitteilung der Mängel muss an Gemmo Group s.r.l. innerhalb der vorgenannten Zeit per E-Mail oder Fax zur Vermeidung des Verfalls weitergeleitet werden. Jede Kommunikation per Telefon wird nicht akzeptiert;
    3. Die Mitteilung muss eindeutig den Typ der behaupteten Mängel angeben und gegebenenfalls Fotos beifügen;
    4. Der Käufer muss sich verpflichten, wenn Gemmo Group s.r.l. dies verlangt, die umstrittenen Produkte zur Verfügung zu stellen, damit diese kontrolliert werden können. Diese Inspektion wird von Gemmo Group s.r.l. oder durch einen Sachverständigen durch Gemmo Group s.r.l. ausgeführt.
  3. Jedes Produkt, für das keine Einwände in Übereinstimmung mit den oben angegebenen Verfahren und Bedingungen eingereicht wird, gilt als vom Käufer genehmigt und akzeptiert
  1. EINSICHTSRECHT

  1. Gemmo Group s.r.l. gibt dem Käufer die volle Verfügbarkeit, nach vorheriger Ankündigung, die Materialien für die Produktion im Werk zu inspizieren.
  1. DOKUMENTATION UND ZERTIFIKATE

  1. Gemmo Group s.r.l. berechtigt den Käufer, eine Kopie der Arbeitsanleitung (auf die auch in den Schriftfeldern der Zeichnungen vom 18.07.2007 hingewiesen wird) anzufordern, die den normalen Produktionsprozess von Gemmo Group s.r.l. beschreibt :
  • Arbeitsanleitung für die Lackierung (7/5.3-IO1)
  • Arbeitsanleitung für das Schmelzschweißen von Metallprodukten, Tanks, Verteiler, Hydraulikheber/Hydraulikzylinder (7/5.3-IO2)
  • Arbeitsanleitung für die Wärmebehandlung (7/5.3-IO3)
  • Arbeitsanleitung für die Genauigkeit der Abmessungen, Formen, Kupplungen, Gewinde und Senkungen von Hydraulikheber (7/5.3-IO4)
  1. Für Fertigprodukte (CE-Kennzeichnung), die für den Endbenutzer bestimmt sind, stellt Gemmo Group s.r.l. im Lieferumfang, verpackt mit dem Produkt, eine Kopie der Betriebs- und Wartungsanleitung sowie CE-Zertifikat zur Verfügung. Eine Kopie des Handbuchs in elektronischer Form ist in jedem Fall im geschützten Bereich der Webseite www.gemmogroup.it verfügbar.
  2. Für die Teilfertigprodukte der Maschinen (Maschinenteile wie Raupenfahrwerke oder motorisierte Raupenfahrwerke), die in komplexere Maschinen eingebaut werden, stellt Gemmo Group s.r.l. die Betriebs- und Wartungsanleitung sowie CE-Zertifikat zur Verfügung, die im geschützten Bereich der Webseite www.gemmogroup.it heruntergeladen werden müssen.
  3. Die Betriebs- und Wartungsanleitung umfasst sowohl die Garantieurkunde als auch das CE-Zertifikat.
  4. Dieser Bereich wird durch ein Passwort geschützt; der Benutzername und das Passwort für den Zugriff wird dem Käufer zusammen mit dem Transportdokument ausgehändigt (siehe Absatz 4 c.).
  1. GARANTIEBEDINGUNGEN

  1. Gemmo Group s.r.l. garantiert, dass die Produkte frei von Mängeln sind und den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen technischen Spezifikationen entsprechen..
  2. Gemmo Group s.r.l. gewährleistet das reibungslose Funktionieren der Maschinenteile seiner Produktion für den in der Garantieurkunde und dem CE-Zertifikat festgelegten Zeitraum (12 Monate, wenn nicht anders vereinbart). Wenn die Maschine für Arbeitszeiten über 48 Stunden pro Woche hinaus verwendet wird, behält sich der Hersteller das Recht vor, eine proportionale Verringerung der Gewährleistungsfrist anzuwenden. Garantieansprüche sind auf Konstruktionsfehler beschränkt und gelten nicht für den normalen Verschleiß der Werkzeuge und der mitgelieferten Ausrüstung der Maschine.
  3. Im Falle von Mängeln oder Abweichung, die von Gemmo Group s.r.l. anerkannt werden, kann Gemmo Group S.r.l. nach ihrer Wahl die Ware reparieren, ersetzen oder einen Teil des vom Käufer gezahlten Preises zurückerstatten. In keinem Fall kann die dem Käufer zustehende Entschädigung in Geldform die Rückerstattung des für die fehlerhaften Waren gezahlten Preises übersteigen. Rücksendungen von Waren werden nur nach vorheriger Genehmigung angenommen.
  4. Die offensichtlich defekten Teile müssen nach schriftlicher Genehmigung an Gemmo Group s.r.l. ab Werk mit einem Transportdokument zur Ansicht zurückgeschickt werden, in dem das an dem Bauteil festgestellte Problem beschrieben ist. Ein solches Bauteil wird dem Käufer, innerhalb einer angemessen kurzen Frist, zur Verfügung gestellt, repariert oder ersetzt. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Brüche, Defekte und Fehlfunktionen sind von der Garantie ausgeschlossen, was das Erlöschen aller diesbezüglichen Verpflichtungen der Gemmo Group s.r.l. zur Folge hat, sofern sie durch Folgendes verursacht wurden:
    • Falsches Aufstellen oder falsche Handhabung der Maschine.
    • Unerfahrenheit, falscher Gebrauch, Überlastung.
    • Keine oder unzureichende Wartung.
    • Verspätete Meldung von Mängeln.
    • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
    • Änderungen jeglicher Art, ohne Genehmigung, an der Maschine und an der mitgelieferten Ausrüstung.
    • Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen und Nichtbeachtung der Anweisungen in der Betriebs- und Wartungsanleitung.
  6. Wenn sich nach einem Einsatz, der von Gemmo Group s.r.l. innerhalb der Garantiezeit durchgeführt wurde, herausstellt, dass der Fehler nicht Gemmo Group s.r.l. zuzurechnen ist und daher nicht durch die Garantie abgedeckt wird, werden alle Aufwendungen, Kosten für die ausgetauschten Teile und Arbeitsaufwendungen dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Kundendienstund Reparatur des Produkts finden grundsätzlich in dem Werk von Gemmo Group s.r.l. statt, das sich das Recht auf Art. 2756 Zivilgesetzbuch vorbehält.
  7. Im Fall von Ausfallzeiten aufgrund von Defekten, auch wenn diese von der Garantie abgedeckt werden, hat Gemmo Group s.r.l. das Recht innerhalb einer angemessenen Frist, die notwendigen Reparaturen durchzuführen und die Störungen zu beheben. Es wird keine Entschädigung für Ausfallzeiten und keine Verlängerung der Garantiezeit anerkannt.Eine Verlängerung ausstehender Zahlungen wird nicht akzeptiert, ebenso wenig wie ein Antrag auf Beendigung laufender Vereinbarungen.
  8. Bei einem Defekt einer der Komponenten innerhalb der Gewährleistungsfrist, gehen Sie wie folgt vor:
  • Teilen Sie Gemmo Group s.r.l. umgehend den Typ der fehlerhaften Komponente mit.
  • Gemmo Group s.r.l. wird so bald wie möglich dem Käufer eine neue Komponente zur Verfügung stellen (Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers).
  • Der Käufer muss nach schriftlicher Genehmigung das fehlerhafte Bauteil mit einem Transportdokument zur Ansicht zurücksenden, in dem er das an dem Bauteil festgestellte Problem beschreiben muss, und zwar innerhalb einer Frist von maximal 10 Tagen nach Erhalt des neuen Bauteils. Wenn innerhalb dieser Frist das fehlerhafte Bauteil nicht an Gemmo Group s.r.l. gesendet wird, kann dies nicht durch die Garantie abgedeckt werden.
  • Sobald Gemmo Group s.r.l. die fehlerhafte Komponente erhält, wird sie diese analysieren oder von seinem Lieferanten analysieren lassen. Anschließend wird dem Käufer ein Bericht über die Ursachen der Störung zugesandt.
  • Wenn der Fehler unter die Garantie fällt, werden dem Kunden die Kosten wie folgt zurückerstattet:
    • Gemmo Group s.r.l. genehmigt dem Käufer die Ausstellung einer Rechnung über den Verkauf der fehlerhaften Komponente für den gleichen Wert der neuen Komponente, die zuvor von Gemmo Group s.r.l. geliefert und in Rechnung gestellt wurde;
    • Die fehlerhafte Komponente bleibt in Besitz von Gemmo Group s.r.l.
  • Wenn der Fehler nicht im Rahmen der Garantie anerkannt wird, ist der Käufer verpflichtet, die Rechnung über den Verkauf der neuen Komponente zu begleichen und muss Gemmo Group s.r.l. schriftlich eine der drei folgenden Möglichkeiten mitteilen:
    • Die Rückgabe des fehlerhaften Bauteils anfordern;
    • Die Reparatur des Bauteils anfordern und die entsprechenden Kosten übernehmen;
    • Gemmo Group s.r.l. zur Verschrottung des Bauteils autorisieren.
  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Die Kataloge oder andere Werbematerialien von Gemmo Group s.r.l. stellen nur einen Hinweis auf die Art der Produkte dar und die darin enthaltenen Informationen sind nicht verbindlich. Gemmo Group s.r.l. übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in seinen Katalogen oder im Werbematerial.
  2. Gemmo Group s.r.l. bemüht sich alle Produkte innerhalb der gegebenenfalls vereinbarten Frist zu liefern, kann jedoch in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt aus der verzögerten Durchführung eines Vertrages oder Lieferung der Produkte hervorgehen.
  3. Die in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Lösungen, sind einzig und allein die Rechte des Käufers im Falle eines berechtigten Einwands, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Absätze 6 und 9. Insbesondere ist Gemmo Group s.r.l. nicht für direkte sowie indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn des Käufers als Folge der Nutzung, Nichtnutzung oder Installation der Produkte in andere Produkten verantwortlich, außer in Fällen von vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit seitens Gemmo Group s.r.l.
  4. Gemmo Group s.r.l. akzeptiert die Besprechung um die Beschwerden ausschließlich mit dem Käufer.
  1. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

  1. Während den Verhandlungen und nach dem Abschluss des Vertrages, vereinbaren die Parteien, die “vertraulichen Informationen” geheim zu halten, mit denen sie im Zusammenhang mit dem Vertrag in Kontakt gekommen sind.
  2. Als “vertrauliche Informationen” werden alle sachlichen sowie materiellen Informationen, Daten, Papierunterlagen, elektronische Dokumente, einschließlich mündlich überlieferte Informationen angesehen, die technische, kaufmännische und organisatorische Aspekte umfassen, die jede Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag mitteilt; die Informationen und Daten bezüglich Unternehmensstrategien, Entwicklungspläne für neue Projekte und neue Produkte, Produktionsverfahren, organisatorische Daten, Informationen über Kunden sowie Märkte und in der Regel die Dokumente (Zeichnungen, Computerdateien, Spezifikationen, usw ..) sowie das Wissen, das einen erheblichen Erfahrungsschatz darstellt und das vertraulich Know-How jeder Partei sowie wichtige Informationen über die strategischen Pläne, die jede Partei beabsichtigt, zu erforschen und gegebenenfalls für den Vertragszweck zu entwickeln. Auch Modelle, Muster und Prototypen sind Teil der “vertraulichen Informationen”.
  3. Es dürfen nicht als “vertrauliche Informationen“ die Folgenden angesehen werden:
    • Die bereits der Öffentlichkeit vor dem Beginn der Vertragsverhandlungen angehörten;
    • Deren Parteien in der Lage sind zu beweisen, dass sie bereits in ihrem über diese vor Beginn der Vertragsverhandlungen Bescheid wussten;
    • Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese unabhängig voneinander entwickelt wurden, das heißt, ohne auf die Informationen der anderen Partei zuzugreifen.
  4. Alle “vertraulichen Informationen”, sowohl von Gemmo Group s.r.l. als auch des Käufers:
  • Werden von jeder Vertragspartei ausschließlich zum Zweck des Vertrages verwendet, es sei denn, die Ausnahme wird jeweils schriftlich erteilt;
  • Werden von jeder Partei innerhalb der eigenen Organisation, die an die gleiche Verpflichtung zur Vertraulichkeit gebunden sein muss, geheim gehalten und können nicht an Dritte weitergegeben oder übertragen werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei zu erhalten.
  • Die Parteien sind direkt für das Verhalten ihrer Angestellten und Mitarbeiter, hinsichtlich der Bewahrung der Vertraulichkeit von Informationen verantwortlich;
  • Diese verbleiben im alleinigen Eigentum der jeweiligen Partei, die diese zur Verfügung stellt;
  • Die Geheimhaltungspflicht gilt für fünf Jahre ab Unterzeichnung des Vertrags. Alle Dokumente jeder Partei, die sich zum Zeitpunkt des Erlöschens der Geheimhaltungspflicht im Besitz der anderen Partei befinden, müssen demjenigen, der sie zur Verfügung gestellt hat, zurückgegeben werden. Mit schriftlicher Genehmigung der betroffenen Partei können solche Dokumente anstelle der Rückgabe von demjenigen, der sie aufbewahrt, vernichtet zurückgegeben werden;
  • Sofern nicht anders vereinbart, kann die empfangende Partei, keine Patente auf eventuelle “Neuigkeiten” anfragen, die bezüglich der von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen entwickelt wurde;
  • Jede Vertragspartei wird verpflichtet sein, alle nützlichen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Offenlegung “vertraulicher Informationen” zu vermeiden und insbesondere, ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, nur vertrauenswürdigen Mitarbeitern und/oder Partnern Zugang zu gewähren, die zuvor an die gleichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung gebunden waren.
  1. GELTENDES RECHT

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Gemmo Group S.r.l. und dem Käufer unterliegen dem italienischen materiellen Recht. Im Falle eines internationalen Verkaufs findet das Wiener Übereinkommen von 1980 über den internationalen Verkauf Anwendung.

  1. INFORMATIONEN AN KUNDEN, LIEFERANTEN UND BERATER ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ARTIKEL 13 UND 14 DER EUROPÄISCHEN VERORDNUNG 2016/679 GDPR

Zusammenfassung

Zweck der EU-Datenschutzverordnung Nr. 679/16 ist es, sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen unter Wahrung der Grundfreiheiten und der Würde des Menschen, insbesondere der Vertraulichkeit und der persönlichen Identität, erfolgt.

Die personenbezogenen Daten von Lieferanten, Beratern, Kunden (im Folgenden auch als Geschäftspartner bezeichnet) der GEMMO GROUP S.r.l. und ihrer Mitarbeiter, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt oder anderweitig erworben wurden, können unter Einhaltung der Verpflichtungen zur Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität gemäß den Grundsätzen und Anforderungen der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und wie in diesem Informationshinweis vorgesehen verarbeitet werden.

  1. Inhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Inhaber der Datenverarbeitung ist die Firma Gemmo Group Srl (VAT: 02963740242) mit Sitz in via Della Tecnica 34, 36025 Noventa Vicentina (VI) Italien Tel: +39.0444.887141, E-mail: info@gemmogroup.it, PEC: gemmogroup@pec.it.

  1. Art der Daten und Notwendigkeit der Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten beschränken sich auf das, was für die in Punkt 3 genannten Zwecke und insbesondere für die Verwaltung der Beziehung zum Geschäftspartner notwendig ist.

Die verarbeiteten Daten sind zum Beispiel:

  • Kontaktdaten: Name, Ansprechpartner (E-Mail, Telefon, Mobiltelefon), Firmenname, Adresse,
  • Tätigkeiten: Funktion, Fähigkeiten, Erfahrung, Referenzteam.
  • Korrespondenz: alle in der Korrespondenz enthaltenen Informationen, die sich auf die Beziehung mit dem Geschäftspartner beziehen,
  • Umstände im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags: Eingriffe vor Ort, Quantität und Qualität der ausgeführten Arbeiten, Beschwerden.

Die Daten werden direkt von der betroffenen Person, von einem anderen Mitarbeiter des Geschäftspartners oder vom Geschäftspartner, bei dem es sich um ein Unternehmen, ein Einzelunternehmen oder eine natürliche Person handeln kann, übermittelt, können aber auch aus anderen Quellen gesammelt werden. Die Bereitstellung von Daten ist fakultativ, soweit es möglich ist, die Beziehung zwischen den Parteien zu verwalten und die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Kunden, die natürliche Personen sind, müssen ihre persönlichen Daten mitteilen, die für die Rechnungsstellung und den Versand von Materialien erforderlich sind.

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
  1. Vorvertragliche Anforderungen (z.B. Belehrung über unsere Angebote oder Aufträge, Prüfung der Zahlungsfähigkeit);
  2. Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die der Interessent gegenüber seinem Arbeitgeber oder Auftraggeber hat (Lieferung oder Kauf von Gütern und/oder Dienstleistungen, einschließlich der Verwaltung der Lieferverpflichtungen und der für ihn funktionalen Logistik und des Transports, Kontakte mit den für die Erbringung einer Dienstleistung verantwortlichen Parteien) und der rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Buchhaltung; Steuerformalitäten, administrative und buchhalterische Verwaltung usw.);
  3. Kunden- und Lieferantenmanagement (interne Organisation der Aktivitäten, die für die aktive und passive Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen funktional sind, z.B. Kreditmanagement und Risikokontrolle (Betrug, Insolvenzen usw.), Prozess- und Überweisungsmanagement; Management von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die für die Verwaltung von Lieferanten und die Verwaltung elektronischer Zahlungsinstrumente instrumentell sind; Produktionsmanagement, Telefonbuchverwaltung, statistische Verarbeitung)
  4. Alle Verpflichtungen aus den europäischen Gesetzen, Verordnungen und Rechtsvorschriften erfüllen.
  5. Versenden von kommerziellen und verkaufsfördernden Mitteilungen und/oder das direkte Angebot von Waren und Dienstleistungen per E-Mail, SMS, Telefonanrufe, soziale Netzwerke und/oder Marktforschung.
  1. Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die rechtliche Grundlage für die Behandlungen ist:

  • Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person;
  • Vertragsbeziehung zwischen dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und dem Geschäftspartner;
  • Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;
  • die berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, wie die Wahrung seiner Rechte (z.B. Inkasso), die Verbesserung des Know-hows und der professionellen Dienstleistungen des Unternehmens, die Ausbildung der Auszubildenden, die Datenverarbeitung der Mitarbeiter der Kunden, die Ausarbeitung von Artikeln, die Verbesserung der Organisation des Unternehmens und seines IT-Systems, die Übermittlung von Dienstleistungsangeboten über den Auftrag hinaus, die Versendung von Newslettern, Einladungen zu Seminaren und Veranstaltungen, die vom Unternehmen organisiert werden. Dies alles sofern die Interessen und Rechte des Kunden nach einer vor jeder Verarbeitung durchgeführten Abwägung nicht überwiegen und unbeschadet des Widerspruchsrechts des Kunden für bestimmte Verarbeitungen, das auf dem berechtigten Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen beruht.
  1. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Dem Inhaber ist es nicht gestattet, die oben genannten persönlichen Daten an Dritte für andere als die in Punkt 3 oben genannten Zwecke weiterzugeben, und für den Fall, dass die Erfüllung des Vertrags zwischen den Parteien die Übermittlung von Daten in Drittländer erfordert, müssen die entsprechenden, gesetzlich vorgesehenen Garantien übernommen werden. Die oben genannten persönlichen Daten können an den Arbeitgeber der betreffenden Person, Geschäftspartner, Berater, Versicherungsgesellschaften (Unfälle und Schäden), Steuerbehörden im Falle einer Buchhaltungsprüfung weitergegeben werden.

  1. Dauer der Datenverarbeitung

Die persönlichen Daten der Geschäftspartner werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zehn Jahre nach Einreichung der Akte gespeichert, wenn die Umstände dies erfordern (z.B. im Falle eines Rechtsstreits) auch länger.

  1. Methoden der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung kann mit oder ohne Hilfe elektronischer oder automatisierter Werkzeuge erfolgen. Die Datenverarbeitung wird vom Inhaber der Datenverarbeitung auch durch die mit der Verarbeitung beauftragten Personen und/oder durch externe Datenverarbeiter und deren Beauftragte unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung durchgeführt. Die Daten werden in Systemen, Computerträgern und Servern gespeichert, die sich in Italien befinden.

Die Papierdaten werden, wenn sie gesammelt werden, in verschlossenen Archiven aufbewahrt, die nur für befugtes Personal zugänglich sind.

Der Eigentümer hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und insbesondere den unbefugten Zugriff, die Veränderung, die Verbreitung, den Verlust und die Zerstörung zu verhindern.

  1. Rechte der betroffenen Person

Die betroffene Person hat das Recht, unentgeltlich Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, einschließlich der Herkunft der personenbezogenen Daten, des Zwecks und der Modalitäten der Verarbeitung, der angewandten Logik im Falle einer Verarbeitung mit Hilfe elektronischer Mittel, der Personen oder Kategorien von Personen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden können oder die in ihrer Eigenschaft als Beauftragte, Verantwortliche oder Dritte, mit denen der Rechtsinhaber vertragliche Beziehungen unterhält, davon Kenntnis erlangen können.

Die betroffene Person hat auch das Recht zu erhalten:

  1. die Aktualisierung, Berichtigung oder, falls interessiert, die Ergänzung von Daten;
  2. die Löschung, Umwandlung in anonyme Form oder Sperrung von unrechtmäßig verarbeiteten Daten sowie von Daten, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die die Daten gesammelt und anschließend verarbeitet wurden, nicht erforderlich ist;
  3. die Bescheinigung, dass die Vorgänge gemäß den Buchstaben a) und b) auch hinsichtlich ihres Inhalts denjenigen mitgeteilt wurden, denen die Daten mitgeteilt wurden oder an die sie übermittelt wurden, es sei denn, dass sich diese Anforderung als unmöglich erweist oder einen im Vergleich zum zu schützenden Recht offensichtlich unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert

Die betroffene Person hat das Recht, ganz oder teilweise zu widersprechen:

  1. aus legitimen Gründen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie betreffen, zu widersetzen, auch wenn sie für den Zweck der Sammlung relevant sind;
  2. der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten zum Zwecke der Einladung zu Veranstaltungen, der Zusendung von Newslettern und Mitteilungen, die nicht strikt mit der Erfüllung des ihn betreffenden Vertrages zusammenhängen.

Auf Antrag der betroffenen Person sorgt der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Beschränkung der Verarbeitung und der Übertragbarkeit der vom Interessenten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten.

Anträge auf Löschung von Daten werden, soweit zulässig, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenspeicherung geprüft.

Der Interessent kann seine Rechte jederzeit per Einschreiben oder per PEC an den Inhaber der Datenverarbeitung gemmogroup@pec.it geltend machen.

In jedem Fall wird jeder Antrag, der bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eingeht, nach Überprüfung der Identität des Berechtigten berücksichtigt.

  1. Reklamationen

Zur Geltendmachung seiner Rechte oder bei eventuellen Reklamationen kann sich die betroffene Person schriftlich per Einschreiben oder PEC direkt an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden gemmogroup@pec.it; unbeschadet seines Rechts, sich an die für den Schutz personenbezogener Daten zuständige Behörde www.garanteprivacy.it oder an die Behörde des verschiedenen europäischen Landes, in dem er lebt oder arbeitet, zu wenden.

  1. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung

Die Datenschutzerklärung der GEMMO GROUP S.r.l. kann in Zukunft geändert werden. In den neuen Ausgaben der Informationsschrift wird unten das Datum ihrer Verbreitung oder Veröffentlichung angegeben.

Für weitere Informationen und Klarstellungen kann der Geschäftspartner eine E-Mail senden an: gemmogroup@pec.it

Noventa Vicentina,  01/01/2020

GEMMO GROUP S.r.l.

Riccardo Gemmo

Chairman and Sales Director

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